Allgemeine Benützungsbedingungen

  • Zur Verfügung steht ein Begegnungsraum (80 m2), welcher für  50 - 60 Personen Platz bietet.
  • Eine Kochgelegenheit ist nicht vorhanden; in einer kleinen Küche steht aber genügend Abstellfläche zur Vorbereitung von Speise und Trank zur Verfügung.
  • Bitte beachten Sie, dass der Tröckneturm Kulturgut ist und während der kalten Jahreszeit nur temperiert ist. Bei sehr tiefen Temperaturen kann der Vermieter nicht für behagliche Wohnraumtemperaturen garantieren.
  • Die Ausstellung im ersten und zweiten Stock kann auf Anfrage besichtigt werden; der Eintritt ist gratis. Führungen können über den Besucherservice des Textilmuseums gebucht werden (siehe Führungen).
  • Die Räumlichkeiten werden gereinigt zur Verfügung gestellt und sind in aufgeräumten Zustand zurückzugeben. Abfallsäcke sind mitzunehmen.
  • Die Zufahrt mit Motorfahrzeugen, zum Warenumschlag, ist nur über den Burgweiherweg, von der Zürcherstrasse her, gestattet; das Parkieren beim Tröckneturm ist jedoch verboten.
  • Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern und offene Feuer (Fackeln, usw.) auf dem Tröckneturm-/Burgweiherareal sind strengstens verboten.
  • Aus Rücksicht auf die Nachtruhe der Nachbarn ist beim Verlassen der Lokalitäten jeglicher Lärm zu vermeiden.

Download der Allgemeinen Benützungsbedingungen als PDF

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Franziska Wüst, Tel. 079 658 95 77 zur Verfügung.
(wenn möglich E-Mail: info@troeckneturm.ch)