- Zur Verfügung steht der Begegnungsraum (80m²), der für ca. 50 bis 60 Personen Platz bietet
(Grundriss des Begegnungsraums siehe Bildergalerie). - Für eine Verpflegung stehen Geschirr, Besteck und Gläser zur Verfügung.
Eine Kocheinrichtung ist nicht vorhanden. In einer kleinen Küche können indessen Abstellflächen zur Vorbereitung von Speisen benützt werden. Cateringdienstleistungen können nach eigener Wahl in Anspruch genommen werden. - Der Tröckneturm St.Gallen ist ein historisches schützenswertes Gebäude. Dem Gebäude und dem Inventar ist deshalb Sorge zu tragen. An den Wänden und den Decken dürfen keinerlei Gegenstände wie Plakate, Dekorationen usw. befestigt werden. Jegliches Anbringen von Nägeln, Reissnägeln, Klebsteifen, Haftgummis usw. ist untersagt.
- De Tröckneturm St.Gallen ist Kulturgut und wird während der kalten Jahreszeit nur mässig geheizt. Bei sehr tiefen Temperaturen kann die Vermieterin nicht für eine behagliche Wohnraumtemperatur garantieren.
- Die Ausstellung im 1. Obergeschoss kann auf Anfrage hin besichtigt werden. Der Eintritt ist für Personen kostenlos, die den Tröckneturm gemietet haben. Führungen können zudem über den Besucherservice des Textilmuseums gebucht werden (siehe Führungen).
- Die Räumlichkeiten werden gereinigt zur Verfügung gestellt und sind in aufgeräumtem Zustand zu verlassen. Abfälle sind mitzunehmen. Allfällige Flüssigkeiten auf den Parkett- und Steinböden sind umgehend zu reinigen und zu trocknen, um bleibende Schäden zu vermeiden.
- Die Stiftung Tröckneturm St.Gallen lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Geräten, Kleidern und weiteren Gegenständen ab.
- Die Benutzenden von Räumlichkeiten im Tröckneturm St.Gallen haften gegenüber der Stiftung Tröckneturm St.Gallen für Schäden an Räumlichkeiten und Mobiliar sowie für grobe Verschmutzungen, die während den Veranstaltungen verursacht werden.
- Die Zufahrt mit Motorfahrzeugen ist zum Warenumschlag von der Zürcher Strasse her über den Burgweiherweg gestattet; das Parkieren beim Tröckneturm ist jedoch verboten.
- Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern und das Entfachen von offenen Feuern (Fackeln, usw.) ist auf dem Tröckneturm- und Burgweiherareal strengstens verboten.
- Aus Rücksicht auf die Nachtruhe der Nachbarn ist beim Verlassen der Lokalitäten jeglicher Lärm zu vermeiden. Im Übrigen sind die Vorschriften gemäss Immissionsschutzreglement der Politischen Gemeinde St.Gallen zu beachten (namentlich Nachtruhezeit ab 22.00 Uhr),
- Für die untenstehenden privaten, nicht kommerziellen Veranstaltungen werden die folgenden Miettarife für die Raumbenützung verlangt:
- Veranstaltungen ohne Essen wie Lesungen, Sitzungen, kleiner Apéro, Vorträge, Kaminfeuergespräche (+ Cheminée), Tagungen CHF 300
- Veranstaltungen mit Essen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeste, Firmenanlässe, Familienfeiern, Klassenzusammenkünfte CHF 500
- Cheminéebenützung zusätzlich CHF 50
- Führung durch Ausstellung (siehe Führungen) CHF 200 Für geschäftliche oder kommerzielle Veranstaltungen werden die Miettarife je Anfrage bzw. im Einzelfall vom Finanzchef der Stiftung Tröckneturm festgelegt. Ein allfälliger Mehraufwand infolge Nichtbeachtung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vereinbarter Termine wird zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Die Stornierung einer Veranstaltung nach Abschluss des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen. Die Annullationskosten bemessen sich wie folgt:
- Mehr als 60 Tage vor Veranstaltungstermin: keine Kosten
- 60 bis 15 Tage vor Veranstaltungstermin: 50% der Miete geschuldet
- 0 bis14 Tage vor Veranstaltungstermin: 100% der Miete geschuldet.
- Die Reservation wird als definitiv vorgemerkt, sobald nach Bestätigung der Buchung der geschuldete Kostenbeitrag vorgängig bezahlt ist (Rechnung wird zugestellt).
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Franziska Wüst gerne zur Verfügung
(info@troeckneturm.ch, Tel. 079 658 95 77).
St.Gallen, 16. Dezember 2022
